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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Herbert Sigl GmbH       (Stand September 2020)

1. Geltung der AGB
 

Diese AGB gelten für sämtliche mit der Herbert Sigl GmbH abgeschlossenen Verträge über den Verkauf bzw. die Lieferung von Waren.

Etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Preise
 

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab dem Lager der Herbert Sigl GmbH. Sie schließen die Kosten für die Verpackung und den Transport nicht ein.

 

3. Zahlungsbedingungen
 

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder Zugang

der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit nicht mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung zur Fälligkeit getroffen wurde. Bei nicht fristgerechten Zahlungen schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen. Daneben ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer einen etwaigen, tatsächlich entstandenen höheren Verzugsschaden zu ersetzen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

4. Lieferfristen
 

Liefertermine sind immer unverbindlich. Der Kunde hat daher kein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzansprüche wenn Liefertermine nicht eingehalten werden, es sei denn, genannte Termine wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei unverschuldeten und/oder außergewöhnlichen Betriebsstörungen, bei Transportstörungen, bei Störungen, die auf Vorlieferanten zurückzuführen sind, bleibt vorbehalten Liefertermine zu verschieben oder Aufträge zu stornieren, ohne dass dem Kunden daraus Entschädigungsansprüche entstehen.

 

5. Eigentumsvorbehalt
 

Wir behalten uns das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

 

Ist der Kunde Unternehmer, so gilt folgendes:
 

5.1 Die Ware bleibt Eigentum der Herbert Sigl GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

5.2 Dem Kunden ist es gestattet, die Ware weiter zu veräußern. Für den Fall der Veräußerung der Ware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Herbert Sigl GmbH ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Herbert Sigl GmbH in Rechnung gestellten Preis der Ware entspricht. Der der Herbert Sigll GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

5.3 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß dieser Ziffer 5. (Eigentumsvorbehalt) an die Herbert Sigl GmbH abgetretenen Forderung befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Herbert Sigl GmbH weiterleiten, spätestens jedoch bei Fälligkeit der gesicherten Forderung. Bei vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Herbert Sigl GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die Herbert Sigl GmbH nach vorheriger Androhung und Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.

5.4 Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der Herbert Sigl GmbH die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

5.5 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Herbert Sigl GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung der Ware ist dem Kunden nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Ware an die Herbert Sigl GmbH erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer zu vereinbaren, dass dieser erst mit Zahlung Eigentum erwirbt.

5.6 Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Herbert Sigl GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung der Herbert Sigl GmbH, es sei denn, ein Rücktritt wird ausdrücklich erklärt.

 

6. Warenrücknahme und Abbestellungen
 

Außer in Gewährleistungsfällen besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe der gekauften Ware. Für den Kunden bestellte Ware ist abzunehmen. Wird im Einzelfall dennoch ein Umtausch vereinbart, so kann Ware nur in einwandfreier Qualität und unbearbeitetem Zustand zurückgenommen werden. Bei für den Kunden beschafften Waren müssen entstandene Frachtkosten und vom Vorlieferanten berechnete Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühr vom Kunden getragen werden. Dies gilt auch bei Abbestellungen durch den Kunden, wenn die Ware bereits vom Verkäufer beim Vorlieferanten bestellt wurde. Werksbestellungen, Sonder- und Maßanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

7. Gewährleistung
 

Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat die Herbert Sigl GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern, soweit nicht die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Offensichtliche Mängel müssen der Herbert Sigl GmbH unverzüglich, längstens aber innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Wareangezeigt werden. Es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb dieser Frist. Ist der Kunde Unternehmer, gilt für Handelsgeschäfte die Rügepflicht gemäß § 377 HBG. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Ist der Kunde nicht Verbraucher, so gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten.

 

8. Haftung
 

Der Verkäufer haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlichen Pflichten, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Ein Verstoß gegen eine vertragswesentliche Pflicht wird angenommen, wo die Erfüllung der Pflicht selbst eine erforderliche Voraussetzung für die Vertragserfüllung ist, oder wo die Verletzung der betreffenden Pflicht den Vertragszweck gefährdet und wo der Kunde berechtigterweise auf die Erfüllung dieser Pflicht vertrauen kann.

Für Schadensersatzansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Schäden bzw. Aufwendungen durch Bearbeitung (z.B. Lackierung) von nicht der Bestellung entsprechender Ware werden nicht ersetzt, wenn der Kunde nicht vor der Bearbeitung prüft, ob die Ware der bestellten entspricht, und durch eine solche Prüfung der Schaden bzw. die Aufwendungen vermieden hätte werden können. Bei Karosserieteilen ist vor der Lackierung durch Vormontage zu prüfen, ob das entsprechende Teil einwandfrei passt.

Eventuelle Schadensersatzforderungen gegen den Verkäufer sind im Zeitpunkt der Rückgabe der Ware geltend zu machen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 

Erfüllungsort ist der Sitz der Herbert Sigl GmbH. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Herbert Sigl GmbH.

 

 

Sonderregelungen für den Webshop der Herbert Sigl GmbH für Kompletträder, Reifen und Felgen
 

10. Die nachstehenden Sonderregelungen gelten ausschließlich für über den Webshop der Herbert Sigl GmbH für Kompletträder, Reifen und Felgen getätigte Käufe. Dieser Webshop wird ausschließlich Unternehmern, die bei Abschluss des jeweiligen Kaufgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, zur Verfügung gestellt (insbesondere Werkstätten und sonstigen Wiederverkäufern).

 

11. Die Herbert Sigl GmbH räumt dem Kunden für Käufe von Reifen, Felgen und RDKS-Sensoren über den Webshop der Herbert Sigl GmbH ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe folgender Bestimmungen ein:
 

- Das vertragliche Rücktrittsrecht gilt nur für nicht montierte Ware. Auch für Kompletträder bzw. für den Kunden konfigurierte Räder besteht das Rücktrittsrecht nicht.

- Das vertragliche Rücktrittsrecht gilt nur für unbenutzte, einwandfreie und unbeschädigte Ware. Für benutzte, und/oder beschädigte Ware ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

- Die Erklärung des Kunden, das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Herbert Sigl GmbH spätestens 8 Tage nach Übergabe der betreffenden Ware in Textform zugehen;

- Nach Ausübung des Rücktrittsrecht ist die betroffene Ware unverzüglich an die Herbert Sigl GmbH zurückzugeben; die Rückgabe ist vorab mit der Herbert Sigl GmbH abzustimmen;

- Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, 25% des Kaufpreises der betroffenen Ware für die Wiedereinlagerung der Ware zu bezahlen; ebenso ist der Kunde verpflichtet, die Frachtkosten für die Lieferung der Ware an die Herbert Sigl GmbH und für den Rücktransport zum Lieferanten der Herbert Sigl GmbH zu tragen;

 

Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffern 1 – 9 der vorstehenden AGB.

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